Next Steps

FAQ

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Antragstellung.

Sollten Sie Fragen haben, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an das Team von Bureau Ritter:

Antragstellung

  • Wo können Anträge eingereicht werden?

    • Anträge können ab dem 18. November 2024 bis zum 31. Januar 2025, 18 Uhr online über das Antragsportal auf dieser Webseite eingereicht werden. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden. 

      Es gelten Sendedatum und -uhrzeit des eingereichten Antrags. Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

  • Welche Förderlinien gibt es und wie unterscheiden Sie sich?

    • Das Programm gliedert sich in zwei Förderlinien: Förderlinie A für einjährige, kleinere Projekte mit einem Antragsvolumen von mindestens 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro und Förderlinie B für größere, mehrjährige Projekte und Initiativen mit einem Fördervolumen von bis zu 50.000 Euro pro Jahr, also 100.000 Euro pro Projekt.
       
      Eine Übersicht der zwei Förderlinien finden Sie hier.

  • Wer kann einen Antrag stellen?

  • Wer gilt als „professionell“?

    • Als professionell gelten Tanzschaffende, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben, das heißt ihre Arbeitszeit mehrheitlich für ihre künstlerische Arbeit verwenden. Darüber hinaus werden Berufseinsteiger:innen, die eine staatlich anerkannte Tanzausbildung absolviert haben, als professionell anerkannt.

      Im Antragsformular wird daher um Nachweise der professionellen Tätigkeit in Form von Links zu Webseiten und Videos oder um Anlagen wie Pressespiegel, Rezensionen oder eine KSK-Mitgliedschaft bzw. um einen Studienbeleg gebeten.

  • Wer ist Antragsteller:in bei Kooperationsprojekten mit gleichberechtigten Partner:innen?

    • Bei Kooperationsprojekten mit gleichberechtigten Partner:innen gibt es nur eine/ einen Antragsteller:in, der/ die im Falle einer Förderung auch Vertragspartner:in wird.

  • Muss das Projekt im Schwerpunkt in Hessen realisiert werden?

    • Ja, die Projekte sollen grundsätzlich mit Schwerpunkt in Hessen realisiert werden.

  • Welche Förderziele verfolgt das Programm?

    • Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses
    • Weiterentwicklung und Schärfung des künstlerischen Profils etablierter
      Künstler:innen
    • Aufbau, Weiterentwicklung und Distribution von Repertoire
    • Erhöhung der Sichtbarkeit der Künstler:innen auch außerhalb der hessischen Tanzzentren
    • Erschließung neuer Publika und Orte für den Tanz durch Outreachformate und Touring
    • Stärkung bestehender sowie Initiierung neuer Künstler:innen-Netzwerke und Kooperationen
  • Was ist bei der Beschreibung des Projektvorhabens im Antrag zu beachten?

    • Im Antrag werden Sie gebeten, unter Bezugnahme auf Ihre momentane Situation die Ziele und die konkrete Realisierung Ihres Projekts zu beschreiben. Folgende Fragen sollten Sie bei der Beschreibung Ihres Projekts berücksichtigen:

    • Welche Potenziale sehen Sie für die Weiterentwicklung Ihrer Arbeit?
    • Welche Ziele möchten Sie mit der Förderung von Next Steps verfolgen?
    • Mit welchen konkreten Mitteln möchten Sie Ihre Ziele erreichen?
    • Was erhoffen Sie sich von der Förderung – was ist nachher anders als vorher?
    • In den Anträgen für die Förderlinie B sollten darüber hinaus folgende Punkte berücksichtigt werden:

    • Inwiefern können andere Tanzschaffende in Hessen von Ihrem Vorhaben profitieren?
    • Planen Sie, Ihr Vorhaben öffentlich zu kommunizieren und ggf. Ihre Erfahrungen zu teilen?
  • Welche Maßnahmen können gefördert werden?

    • Grundsätzlich förderfähig sind vorhabenbezogene Ausgaben für:

    • Personalkosten, Honorare, KSK
    • Mietkosten für Probe- und Arbeitsräume
    • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising
    • Sachkosten: Miet- und Leihgebühren, Ausstattung Proben- und Büroräume (keine Baumaßnahmen mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Barrierefreiheit), Technik, Requisiten und Kostüme, Recherchematerial etc.
    • Reise-, Transport- und Unterbringungskosten
    • Sonstige Kosten wie z.B. GEMA und projektbezogene Versicherungen
    • Im Detail bedeutet dies für die Förderlinie A:
      Gefördert werden Projekte, die der künstlerischen, aber auch strukturellen Weiterentwicklung der eigenen Arbeit dienen. Dies können u. a. sein:

    • Recherchen, Produktionen, Wideraufnahmen, Gastspiele, Residenzen, Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsbedingungen wie
      z. B. die Anmietung von Probe- und Arbeitsräumen
    • Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
    • Aktivitäten zur Erhöhung der Sichtbarkeit der eigenen künstlerischen Arbeit in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Outreach und Vermittlung
    • Förderlinie B:
      Gefördert werden mehrjährig angelegte Projekte, die die Szene insgesamt in den Blick nehmen und zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tanzschaffenden in Hessen beitragen. Dies können u. a. sein:

    • Residenzprogramme
    • Nachwuchsförderung
    • (über)regionale und interdisziplinäre Kooperationen
    • Gastspielreihen und Touring
    • Entwicklung von Proben- und Spielorten
    • Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
    • Mentoringprogramme
    • Formate für den künstlerischen Austausch
    • Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Outreach und Vermittlung
  • Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?

    • Die Förderung von Immobilienerwerb, Baumaßnahmen (mit Ausnahme von Maßnahmen zum Barriereabbau) und von aus den Projekten entstehenden Folgekosten ist ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderfähig sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben.

  • Was ist mit Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren gemeint?

    • Maßnahmen zum Barriereabbau können u.a. das Einbauen von Rampen, Anbringen von Handläufen, Nachrüsten von automatischen Türen sein.
       
      Darüber hinaus werden Maßnahmen wie z.B. die Gestaltung einer barrierearmen Webseite, das Engagieren einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdedolmetschers für eine Veranstaltung, das Anbieten einer Audio-Deskription bei einer Tanzaufführung gefördert.

  • Wie lange ist der Projektzeitraum?

    • Abhängig von den Förderinhalten kann der Projektzeitraum flexibel gestaltet werden; er erstreckt sich jedoch bei Projekten der Förderline A maximal über 12 Monate und bei Projekten der Förderlinie B maximal über 21 Monate.

    • Förderlinie A:
      Es werden zwei Ausschreibungsrunden realisiert.

      Ausschreibung 1
      Ausschreibungsstart: 18. November 2024
      Antragsschluss: 31. Januar 2025
      Projektstart: möglich ab 01. April 2025
      Projektabschluss: spätestens 31. März 2026

      Ausschreibung 2
      Ausschreibungsstart: 08. September 2025
      Antragsschluss: 31. Oktober 2025
      Projektstart: möglich ab 01. Januar 2026
      Projektabschluss: spätestens 31. Dezember 2026

    • Förderlinie B:
      Es wird eine Ausschreibungsrunde realisiert.

      Ausschreibungsstart: 18. November 2024
      Antragsschluss: 31. Januar 2025
      Projektstart: möglich ab 01. April 2025
      Projektabschluss: spätestens 31. Dezember 2026

  • Wann ist der frühestmögliche Projektbeginn?

    • Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01. April 2025, bzw. der 01. Januar 2026 bei der zweiten Ausschreibungsrunde. Eine Förderung wird allerdings nur auf Grundlage eines Fördervertrags gewährt. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass der Start des Projekts und damit verbundene Ausgaben und Verpflichtungen vor Vertragsabschluss auf eigenes Risiko erfolgt.

  • Gibt es eine Mindest- bzw. Höchstantragssumme?

    • Förderlinie A:
      Es können grundsätzlich mindestens 5.000 und höchstens 25.000 Euro beantragt werden.
       
      Förderlinie B:
      Es können grundsätzlich bis zu 50.000 Euro pro Kalenderjahr, also 100.000 Euro pro Projekt, beantragt werden.
       
      Allgemein gilt: Die Höhe der beantragten Förderung muss dem Projektvorhaben und der Laufzeit angemessen sein.

  • In welcher Form wird gefördert?

    • Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.

  • Kann ich mich mit demselben Vorhaben mehrmals bewerben?

    • Es ist möglich, sich in der Förderlinie A nach einem negativen Jurybeschluss der ersten Ausschreibungsrunde erneut mit dem eingereichten Antrag zu bewerben. Eine Überarbeitung des Konzepts ist jedoch empfohlen – wir beraten Sie gerne.

      Auch bei einem positiven Förderbescheid in der ersten Ausschreibungsrunde dürfen Sie sich auch erneut in der zweiten Ausschreibungsrunde bewerben. Sollte es sich um eine Anschlussförderung des bereits in der ersten Runde unterstützten Vorhabens handeln, gilt es zu beachten, dass dieses beendet sein muss, bevor die zweite Förderrunde beginnt, da es zu einer zeitlichen Überlappung kommt (die erste Förderrunde endet i.d.R. am 31. März 2026 und die zweite Förderrunde beginnt i.d.R. am 01. Januar 2026).
      Sollten Sie sich in der zweiten Förderrunde jedoch mit einem neuen Konzept bewerben, dann ist es auch möglich, dass die Projekte parallel laufen. Wichtig ist hierbei, dass sich die Förderzwecke der beiden Vorhaben grundlegend voneinander unterscheiden.

      Es ist ebenfalls möglich, sich mit einem angepassten Antrag der Förderlinie B (reduzierter Projektumfang und Budget) nach einem negativen Jurybeschluss in der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderlinie A in der zweiten Ausschreibungsrunde zu bewerben. Wir beraten Sie gerne, wie Sie ihr Vorhaben anpassen können.

      Bitte beachten Sie, dass bei einer Mehrfach-Antragstellung in derselben Antragsrunde pro Antrag eine gesonderte E-Mail Adresse verwendet werden muss.

  • Ist das Einbringen eines Eigenanteils Voraussetzung?

    • Das Einbringen von Eigen- und/ oder Drittmitteln ist gewünscht, aber nicht verpflichtend.
       
      Sollten Sie einen Eigenanteil einbringen, muss dieses im Finanzierungsplan abgebildet werden. Bitte verwenden Sie für die Erstellung Ihres Finanzierungsplans ausschließlich die von uns zur Verfügung gestellte verbindliche Vorlage. Wichtige Hinweise zur Erstellung Ihres Finanzierungsplans finden Sie im Leitfaden.
       
      Bitte beachten Sie die Fördermodalitäten der Zuwendung Dritter.

  • Kann ich mich beraten lassen?

    • Das Team von Bureau Ritter steht Ihnen bei allen inhaltlichen sowie budgetären Fragen gerne beratend zur Seite.

      Wir bieten mehrere Online-Veranstaltungen an, in denen wir über das Programm informieren und Ihre Fragen zur Antragstellung beantworten. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Startseite.

      Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne individuell telefonisch oder online. Die genauen Sprechzeiten und Kontaktdetails finden Sie hier.

      Anfragen können zudem per E-Mail an nextsteps@bureau-ritter.de gestellt werden.

  • Bekommen Menschen mit einer Behinderung Unterstützung bei der Antragstellung?

    • Um vorhandene Barrieren im Antragsverfahren abzubauen, können sich Antragstellende mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition oder Psyche an das Team von Bureau Ritter wenden, um Möglichkeiten einer alternativen Antragstellung zu besprechen. Gemeinsam suchen wir nach Lösungswegen.

  • Kann ich meinen Antrag auch auf Englisch stellen?

    • Ja, die Antragsunterlagen können auch auf Englisch eingereicht werden.

  • Wer entscheidet über die eingereichten Anträge?

    • Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige Fachjury. Die Jurysitzungen finden im März 2025 bzw. für die zweite Ausschreibungsrunde voraussichtlich im Dezember 2025 statt.

  • Welchen Kriterien für die Bewertung der Anträge?

    • In die Bewertung der beantragten Projekte fließen unter anderem ein: 

    • Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Konzepts
    • Überzeugende Darstellung des eingereichten Vorhabens hinsichtlich der künstlerischen und strukturellen Weiterentwicklung und Stärkung der eigenen Arbeit
    • Qualität der (überregionalen) Vernetzung und Kooperationen des Antragstellers/ der Antragstellerin mit anderen Künstler:innen
    • Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingung der hessischen Tanzschaffenden
    • Erhöhung der kulturellen Angebotsvielfalt für ein Publikum in Hessen
  • Wann ist eine Förderung aus formalen Gründen ausgeschlossen?

    • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

      Darüber hinaus führen folgende Punkte zu einer Absage aus formalen Gründen:

    • die Antragsfrist wurde versäumt
    • die Antragsunterlagen sind nicht vollständig
  • Wann kann ich mit einer Zusage bzw. Absage rechnen?

    • Die Zu- und Absagen werden nach der Jurysitzung der ersten Ausschreibungsrunde bis spätestens zum 01. April 2025 per E-Mail verschickt.

      Bei einem positiven Jurybescheid entnehmen Sie der Förderzusage, welche weiteren Dokumente wir für die Vertragserstellung benötigen. Das Team von Bureau Ritter nimmt schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt auf.

  • Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Förderung?

    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Bureau Ritter gUG im Rahmen von Next Steps.