Förderung
Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsportal. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss am 31. Januar 2025 kontinuierlich bearbeitet werden. Die Vorlagen für die verpflichtenden Anlagen (Finanzierungsplan, Eigenerklärung) sowie die Leitlinie zur Erstellung des Finanzierungsplans finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads.
Um vorhandene Barrieren im Antragsverfahren abzubauen, können sich Antragstellende mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition oder Psyche an Bureau Ritter wenden, um Möglichkeiten einer alternativen Antragstellung zu erörtern.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung. Das Einbringen von Eigen- und / oder Drittmitteln ist gewünscht, aber nicht verpflichtend.
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Grundsätzlich förderfähig sind vorhabenbezogene Ausgaben für:
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Personalkosten, Honorare, KSK
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Mietkosten für Probe- und Arbeitsräume
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Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising
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Sachkosten: Miet- und Leihgebühren, Ausstattung Proben- und Büroräume (keine Baumaßnahmen mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Barrierefreiheit), Technik, Requisiten und Kostüme, Recherchematerial etc.
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Reise-, Transport- und Unterbringungskosten
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Sonstige Kosten wie z.B. GEMA und projektbezogene Versicherungen
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Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige Fachjury. In die Bewertung der beantragten Projekte fließen unter
anderem ein:-
Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Konzepts
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Überzeugende Darstellung des eingereichten Vorhabens hinsichtlich der künstlerischen und strukturellen Weiterentwicklung und Stärkung der eigenen Arbeit
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Qualität der (überregionalen) Vernetzung und Kooperationen des Antragstellers / der Antragstellerin mit anderen Künstler:innen
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Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der hessischen Tanzschaffenden
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Erhöhung der kulturellen Angebotsvielfalt für ein Publikum in Hessen
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Weitere Details zur Förderung finden Sie in den FAQ.
Anträge können für Projekte der folgenden Förderlinien gestellt werden:
Förderlinie A
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Was wird gefördert?
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Gefördert werden Vorhaben, die der künstlerischen, aber auch strukturellen Weiterentwicklung der eigenen Arbeit dienen. Die Projekte sollen grundsätzlich mit Schwerpunkt in Hessen realisiert werden. Dies können u. a. sein:
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Recherchen, Produktionen, Wiederaufnahmen, Gastspiele, Residenzen, Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
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Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsbedingungen wie z.B. die Anmietung von Probe- und Arbeitsräumen
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Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
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Aktivitäten zur Erhöhung der Sichtbarkeit der eigenen künstlerischen Arbeit in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Outreach und Vermittlung
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Wer kann beantragen?
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Grundsätzlich antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler:innen unabhängig von ihrem Ausbildungsweg, Ensembles, Kollektive, Festivals sowie Absolvent:innen staatlich anerkannter Tanzausbildungsinstitute. Voraussetzung ist ein Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Hessen.
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Welche Summen können beantragt werden?
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Es können grundsätzlich mindestens 5.000 und höchstens 25.000 Euro beantragt werden. Die Höhe der beantragten Förderung muss dem Projektvorhaben und der Laufzeit angemessen sein.
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Welche Termine und Fristen gibt es?
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Es werden zwei Ausschreibungsrunden realisiert:
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Ausschreibung 1
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Ausschreibungsstart:
18. November 2024
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Antragsschluss:
31. Januar 2025, 18 Uhr
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Projektstart:
möglich ab 01. April 2025
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Projektabschluss:
spätestens 31. März 2026
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Ausschreibung 2
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Ausschreibungsstart:
08. September 2025
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Antragsschluss:
31. Oktober 2025, 18 Uhr
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Projektstart:
möglich ab 01. Januar 2026
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Projektabschluss:
spätestens 31. Dezember 2026
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Förderlinie B
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Was wird gefördert?
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Gefördert werden mehrjährig angelegte Vorhaben, die die Szene insgesamt in den Blick nehmen und zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tanzschaffenden in Hessen beitragen. Die Projekte sollen grundsätzlich mit Schwerpunkt in Hessen realisiert werden. Dies können u. a. sein:
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Residenzprogramme
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Nachwuchsförderung
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(über)regionale und interdisziplinäre Kooperationen
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Gastspielreihen und Touring
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Entwicklung von Proben- und Spielorten
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Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
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Mentoringprogramme
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Formate für den künstlerischen Austausch
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Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Outreach und Vermittlung
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Wer kann beantragen?
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Grundsätzlich antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler:innen unabhängig von ihrem Ausbildungsweg, Ensembles, Kollektive, Festivals, Spielstätten, Hochschulen, Produktionszentren und Produktionsbüros sowie Kooperationsnetzwerke von unterschiedlichen Akteur:innen der Tanzszene mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Hessen.
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Welche Summen können beantragt werden?
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Es können grundsätzlich bis zu 50.000 Euro pro Kalenderjahr − also 100.000 Euro pro Projekt − beantragt werden. Die Höhe der beantragten Förderung muss dem Projektvorhaben und der Laufzeit angemessen sein.
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Welche Termine und Fristen gibt es?
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Es wird eine Ausschreibungsrunde realisiert:
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Ausschreibung 1
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Ausschreibungsstart:
18. November 2024
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Antragsschluss:
31. Januar 2025, 18 Uhr
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Projektstart:
möglich ab 01. April 2025
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Projektabschluss:
spätestens 31. Dezember 2026
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