Next Steps

FAQ

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Antragstellung. Ab dem 15. April 2026 können wieder Bewerbungen für Projekte der Förderlinie A und Förderlinie B eingereicht werden.

Sollten Sie Fragen haben, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an das Team von Bureau Ritter:

Antragstellung

  • Wo können Anträge eingereicht werden?

    • Die Antragstellung ist ab dem 15. April online über das Portal dieser Website möglich und muss bis spätestens 30. Juni 2026 um 18 Uhr erfolgen.

      Es gelten Sendedatum und -uhrzeit des eingereichten Antrags. Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

  • Welche Förderlinien gibt es und wie unterscheiden Sie sich?

    • Das Programm gliedert sich in zwei Förderlinien: Förderlinie A für einjährige, kleinere Projekte mit einem Antragsvolumen von mindestens 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro und Förderlinie B für größere, zweijährige Projekte und Initiativen mit einem Fördervolumen von bis zu 50.000 Euro pro Jahr, also 100.000 Euro pro Projekt.
       
      Eine Übersicht der zwei Förderlinien finden Sie hier.

  • Wer kann einen Antrag stellen?

  • Wer gilt als „professionell“?

    • Als professionell gelten Tanzschaffende, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben, das heißt ihre Arbeitszeit mehrheitlich für ihre künstlerische Arbeit verwenden. Darüber hinaus werden Berufseinsteiger:innen, die eine staatlich anerkannte Tanzausbildung absolviert haben, als professionell anerkannt.

      Im Antragsformular wird daher um Nachweise der professionellen Tätigkeit in Form von Links zu Webseiten und Videos oder um Anlagen wie Pressespiegel, Rezensionen oder eine KSK-Mitgliedschaft bzw. um einen Studienbeleg gebeten.

  • Wer ist Antragsteller:in bei Kooperationsprojekten mit gleichberechtigten Partner:innen?

    • Bei Kooperationsprojekten mit gleichberechtigten Partner:innen gibt es nur eine:einen Antragsteller:in, der:die im Falle einer Förderung auch Vertragspartner:in wird.

  • Muss das Projekt im Schwerpunkt in Hessen realisiert werden?

    • Ja, die Projekte sollen grundsätzlich mit Schwerpunkt in Hessen realisiert werden.

  • Welche Förderziele verfolgt das Programm?

    • Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses
    • Weiterentwicklung und Schärfung des künstlerischen Profils etablierter
      Künstler:innen
    • Aufbau, Weiterentwicklung und Distribution von Repertoire
    • Erhöhung der Sichtbarkeit der Künstler:innen auch außerhalb der hessischen Tanzzentren
    • Erschließung neuer Publika und Orte für den Tanz durch Outreachformate und Touring
    • Stärkung bestehender sowie Initiierung neuer Künstler:innen-Netzwerke und Kooperationen
  • Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

    • Einzureichen ist das im Portal zur Verfügung gestellte Online-Formular mit u.a. folgenden Angaben:

    • eine Selbstdarstellung des:der Antragsteller:in (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
    • eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen in Förderlinie A bzw. max. 8.000 Zeichen inkl. Leerzeichen in Förderlinie B, plus Synopsis max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), in der Sie Bezug auf Ihre momentane Situation, die Ziele und die konkrete Realisierung Ihres Projekts nehmen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei u.a. folgende Fragen:

      • Welche Ziele möchten Sie mit der Förderung von Next Steps verfolgen, um ihre Arbeit weiterzuentwickeln?
      • Mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie Ihre Ziele erreichen?
      • Inwiefern nimmt Ihr Vorhaben die Szene insgesamt in den Blick? (nur Förderlinie B)
      • Wie trägt Ihr Vorhaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tanzschaffenden in Hessen bei? (nur Förderlinie B)

    • Als verpflichtende Anlagen sind darüber hinaus einzureichen:

    • Scan (als PDF) der Eigenerklärung des:der Antragsteller:in mit Datenschutzerklärung und der Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
    • detaillierter Finanzierungsplan
    • ggf. Nachweise über hauptberufliche Tätigkeit im Tanz (z. B. Rezensionen, Programmhefte, Bescheinigung der KSK-Mitgliedschaft)
    • bei Absolvent:innen der Nachweis über das abgeschlossene Studium an einem staatlich anerkannten Tanzausbildungsinstitut
    • Zur Vorbereitung Ihres Antrags stellen wir Ihnen im Downloadbereich die verbindlich zu nutzenden Vorlagen für die Eigenerklärung des:der Antragsteller:in sowie für den Finanzierungsplan (jeweils separate Vorlagen für Förderlinie A und Förderlinie B) sowie einen Leitfaden zur Erstellung des Finanzierungsplans zur Verfügung.

      Dem Antrag können formlos zusätzlich maximal drei weitere Anlagen beigefügt werden wie z. B. Pressespiegel, Referenzschreiben, externe Evaluationen, Publikationen, etc

  • Welche Maßnahmen können gefördert werden?

    • Förderlinie A:
      Gefördert werden Projekte, die der künstlerischen, aber auch strukturellen Weiterentwicklung der eigenen Arbeit dienen. Dies können u. a. sein:

    • Recherchen, Produktionen, Wiederaufnahmen, Gastspiele, Residenzen, Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsbedingungen wie
      z. B. die Anmietung von Probe- und Arbeitsräumen
    • Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
    • Aktivitäten zur Erhöhung der Sichtbarkeit der eigenen künstlerischen Arbeit in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Outreach und Vermittlung

    • Förderlinie B:
      Gefördert werden mehrjährig angelegte Projekte, die die Szene insgesamt in den Blick nehmen und zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tanzschaffenden in Hessen beitragen. Dies können u. a. sein:

    • Residenzprogramme
    • Nachwuchsförderung
    • (über)regionale und interdisziplinäre Kooperationen
    • Gastspielreihen und Touring
    • Entwicklung von Proben- und Spielorten
    • Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
    • Mentoringprogramme
    • Formate für den künstlerischen Austausch
    • Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Outreach und Vermittlung
  • Welche Ausgaben sind förderfähig?

    • Grundsätzlich förderfähig sind vorhabenbezogene Ausgaben für:

    • Personalkosten, Honorare, KSK
    • Mietkosten für Probe- und Arbeitsräume
    • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising
    • Sachkosten: Miet- und Leihgebühren, Ausstattung Proben- und Büroräume (keine Baumaßnahmen mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Barrierefreiheit), Technik, Requisiten und Kostüme, Recherchematerial etc.
    • Reise-, Transport- und Unterbringungskosten
    • Sonstige Kosten wie z.B. GEMA und projektbezogene Versicherungen
  • Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?

    • Die Förderung von Immobilienerwerb, Baumaßnahmen (mit Ausnahme von Maßnahmen zum Barriereabbau) und von aus den Projekten entstehenden Folgekosten ist ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderfähig sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben.

  • Was ist mit Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren gemeint?

    • Maßnahmen zum Barriereabbau können u.a. das Einbauen von Rampen, Anbringen von Handläufen, Nachrüsten von automatischen Türen sein.
       
      Darüber hinaus werden Maßnahmen wie z.B. die Gestaltung einer barrierearmen Webseite, das Engagieren einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdedolmetschers für eine Veranstaltung, das Anbieten einer Audio-Deskription bei einer Tanzaufführung gefördert.

  • Wie lange ist der Projektzeitraum?

    • Abhängig von den Förderinhalten kann der Projektzeitraum flexibel gestaltet werden; er erstreckt sich jedoch bei Projekten der Förderline A maximal über 12 Monate und bei Projekten der Förderlinie B maximal über 24 Monate.
      Es wird jährlich eine Ausschreibung durchgeführt. In Förderlinie B erfolgen die Ausschreibungen im Zweijahresrhythmus. Die entsprechenden Termine werden fortlaufend aktualisiert.

    • Ausschreibung 3

      ·  Ausschreibungsstart: 15. April 2026
      ·  Antragsschluss: 30. Juni 2026, 18 Uhr
      ·  Projektstart: möglich ab 1. Januar 2027
      ·  Projektabschluss: spätestens 31. Dezember 2027 (Förderlinie A) / spätestens 31. Dezember 2028 (Förderlinie B)


  • Wann ist der frühestmögliche Projektbeginn?

    • Der frühestmögliche Projektbeginn für Vorhaben der dritten Ausschreibungsrunde ist der 1. Januar 2027. Eine Förderung wird allerdings nur auf Grundlage eines Fördervertrags gewährt. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass der Start des Projekts und damit verbundene Ausgaben und Verpflichtungen vor Vertragsabschluss auf eigenes Risiko erfolgt.

  • Gibt es eine Mindest- bzw. Höchstantragssumme?

    • Förderlinie A:
      Es können grundsätzlich mindestens 5.000 und höchstens 25.000 Euro beantragt werden.
       
      Förderlinie B:
      Es können grundsätzlich bis zu 50.000 Euro pro Kalenderjahr, also 100.000 Euro pro Projekt, beantragt werden.
       
      Allgemein gilt: Die Höhe der beantragten Förderung muss dem Projektvorhaben und der Laufzeit angemessen sein.

  • In welcher Form wird gefördert?

    • Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.

  • Kann ich mich mit demselben Vorhaben mehrmals bewerben?

    • Wenn Sie bereits durch Next Steps gefördert wurden, dürfen Sie sich auch erneut in den folgenden Ausschreibungsrunden bewerben – entweder mit der Fortführung des geförderten Vorhabens oder mit einem neuen Projekt.

      Nach einem negativen Jurybeschluss der vorherigen Ausschreibungsrunden ist es möglich, sich in der Förderlinie A und Förderlinie B erneut mit dem eingereichten Antrag zu bewerben. Eine Überarbeitung des Konzepts wird jedoch empfohlen – wir beraten Sie gerne.

      Es ist möglich, mehrere Anträge pro Ausschreibung zu stellen – sowohl innerhalb einer Förderlinie als auch parallel in Förderlinie A und Förderlinie B.

  • Ist das Einbringen eines Eigenanteils Voraussetzung?

    • Das Einbringen von Eigen- und/ oder Drittmitteln ist gewünscht, aber nicht verpflichtend.
       
      Sollten Sie einen Eigenanteil einbringen, muss dieses im Finanzierungsplan abgebildet werden. Bitte verwenden Sie für die Erstellung Ihres Finanzierungsplans ausschließlich die von uns zur Verfügung gestellte verbindliche Vorlage. Wichtige Hinweise zur Erstellung Ihres Finanzierungsplans finden Sie im Leitfaden.
       
      Bitte beachten Sie die Fördermodalitäten der Zuwendung Dritter.

  • Kann ich mich beraten lassen?

    • Das Team von Bureau Ritter steht Ihnen bei allen inhaltlichen sowie budgetären Fragen gerne beratend zur Seite. Die genauen Sprechzeiten und Kontaktdetails finden Sie hier.

      Anfragen können zudem per E-Mail an nextsteps@bureau-ritter.de gestellt werden.

  • Bekommen Menschen mit einer Behinderung Unterstützung bei der Antragstellung?

    • Um vorhandene Barrieren im Antragsverfahren abzubauen, können sich Antragstellende mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition oder Psyche an das Team von Bureau Ritter wenden, um Möglichkeiten einer alternativen Antragstellung zu besprechen. Gemeinsam suchen wir nach Lösungswegen.

  • Kann ich meinen Antrag auch auf Englisch stellen?

    • Ja, die Antragsunterlagen können auch auf Englisch eingereicht werden.

  • Wer entscheidet über die eingereichten Anträge?

    • Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige Fachjury. Die Jurybesetzung der 3. Ausschreibungsrunde wird noch bekannt gegeben.

  • Welchen Kriterien gibt es für die Bewertung der Anträge?

    • In die Bewertung der beantragten Projekte fließen unter anderem ein: 

    • Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Konzepts
    • Überzeugende Darstellung des eingereichten Vorhabens hinsichtlich der künstlerischen und strukturellen Weiterentwicklung und Stärkung der eigenen Arbeit
    • Qualität der (überregionalen) Vernetzung und Kooperationen des Antragstellers/ der Antragstellerin mit anderen Künstler:innen
    • Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingung der hessischen Tanzschaffenden
    • Erhöhung der kulturellen Angebotsvielfalt für ein Publikum in Hessen
    • – Weiterentwicklung und/oder Schärfung des eigenen Profils

  • Wann ist eine Förderung aus formalen Gründen ausgeschlossen?

    • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

      Darüber hinaus führen folgende Punkte zu einer Absage aus formalen Gründen:

    • die Antragsfrist wurde versäumt
    • die Antragsunterlagen sind nicht vollständig
  • Welches Fördervolumen steht zur Verfügung?

    • Für die 3. Ausschreibungsrunde steht ein Fördervolumen von bis zu 850.000 Euro zur Verfügung.

      In Förderlinie A können einjährige, kleinere Projekte mit einem Antragsvolumen von mindestens 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro beantragt werden.

      In Förderlinie B können grundsätzlich bis zu 50.000 Euro pro Kalenderjahr, also 100.000 Euro pro Projekt, beantragt werden.

  • Wann kann ich mit einer Zusage bzw. Absage rechnen?

    • Die Zu- und Absagen werden nach der Jurysitzung per E-Mail verschickt. Bei einem positiven Jurybescheid entnehmen Sie der Förderzusage, welche weiteren Dokumente wir für die Vertragserstellung benötigen. Das Team von Bureau Ritter nimmt schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt auf.

  • Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Förderung?

    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Bureau Ritter gUG im Rahmen von Next Steps.