Next Steps

Förderung

Die Antragstellung für Projekte der Förderlinien A und B erfolgt über das digitale Antragsportal. Die Registrierung ist ab sofort möglich. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss am 30. Juni 2026, 18 Uhr kontinuierlich bearbeitet werden. Die Vorlagen für die verpflichtenden Anlagen (Finanzierungsplan, Eigenerklärung) sowie die Leitlinie zur Erstellung des Finanzierungsplans finden Sie unter dem Menüpunkt Download.

  • Grundsätzlich förderfähig sind vorhabenbezogene Ausgaben für:

    • Personalkosten, Honorare, KSK
    • Mietkosten für Probe- und Arbeitsräume
    • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising
    • Sachkosten: Miet- und Leihgebühren, Ausstattung Proben- und Büroräume (keine Baumaßnahmen mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Barrierefreiheit), Technik, Requisiten und Kostüme, Recherchematerial etc.
    • Reise-, Transport- und Unterbringungskosten
    • Sonstige Kosten wie z.B. GEMA und projektbezogene Versicherungen
  • Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige Fachjury. In die Bewertung der beantragten Projekte fließen unter
    anderem ein: 

    • Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Konzepts
    • Überzeugende Darstellung des eingereichten Vorhabens hinsichtlich der künstlerischen und strukturellen Weiterentwicklung und Stärkung der eigenen Arbeit
    • Qualität der (überregionalen) Vernetzung und Kooperationen des Antragstellers/ der Antragstellerin mit anderen Künstler:innen
    • Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der hessischen Tanzschaffenden
    • Erhöhung der kulturellen Angebotsvielfalt für ein Publikum in Hessen

Weitere Details zur Förderung finden Sie in den FAQs sowie in den Fördergrundsätzen. Die Besetzung der unabhängigen Fachjury stellen wir Ihnen hier vor. Das Team von Bureau Ritter steht Ihnen bei allen Fragen gerne beratend zur Seite.

Förderlinie A

  • Was wird gefördert?

    • Gefördert werden Vorhaben, die der künstlerischen, aber auch strukturellen Weiterentwicklung der eigenen Arbeit dienen. Die Projekte sollen grundsätzlich mit Schwerpunkt in Hessen realisiert werden. Dies können u. a. sein:

    • Recherchen, Produktionen, Wiederaufnahmen, Gastspiele, Residenzen, Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsbedingungen wie z.B. die Anmietung von Probe- und Arbeitsräumen
    • Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
    • Aktivitäten zur Erhöhung der Sichtbarkeit der eigenen künstlerischen Arbeit in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Outreach und Vermittlung
  • Wer kann beantragen?

    • Grundsätzlich antragsberechtigt sind professionell arbeitende Tanzschaffende unabhängig von ihrem Ausbildungsweg – ob als Einzelperson, Ensemble oder Kollektiv –, Absolvent:innen staatlich anerkannter Tanzausbildungsinstitute sowie Festivals, Spielstätten, Hochschulen, Produktionszentren, Produktionsbüros und Kooperationsnetzwerke der Tanzszene. Voraussetzung ist ein Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Hessen.

      Von der Antragstellung ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen, denen in der Förderperiode 2027 bis 2030 bereits zwei Förderungen bewilligt worden sind. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die vorangegangenen Förderungen in Förderlinie A oder B gewährt wurden. Als Förderungen im Sinne dieser Regelung gelten ausschließlich solche, deren Förderzeitraum nach dem 1. Januar 2027 beginnt.

  • Welche Summen können beantragt werden?

    • Es können grundsätzlich mindestens 5.000 und höchstens 25.000 Euro beantragt werden. Die Höhe der beantragten Förderung muss dem Projektvorhaben und der Laufzeit angemessen sein.

  • Welche Termine und Fristen gibt es?

    • Es wird jährlich eine Ausschreibung durchgeführt. Die entsprechenden Termine werden fortlaufend aktualisiert.

    • Ausschreibung 3

    • Ausschreibungsstart:

      15. April 2026

    • Antragsschluss:

      30. Juni 2026, 18 Uhr

    • Projektstart:

      möglich ab 01. Januar 2027

    • Projektabschluss:

      spätestens 31. Dezember 2027


Förderlinie B

  • Was wird gefördert?

    • Gefördert werden zweijährig angelegte Vorhaben, die die Szene insgesamt in den Blick nehmen und zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tanzschaffenden in Hessen beitragen. Die Projekte sollen grundsätzlich mit Schwerpunkt in Hessen realisiert werden. Dies können u. a. sein:

    • Residenzprogramme
    • Nachwuchsförderung
    • (über)regionale und interdisziplinäre Kooperationen
    • Gastspielreihen und Touring
    • Entwicklung von Proben- und Spielorten
    • Maßnahmen zu Inklusion und Abbau von Barrieren
    • Mentoringprogramme
    • Formate für den künstlerischen Austausch
    • Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Outreach und Vermittlung
  • Wer kann beantragen?

    • Grundsätzlich antragsberechtigt sind professionell arbeitende Tanzschaffende unabhängig von ihrem Ausbildungsweg – ob als Einzelperson, Ensemble oder Kollektiv –, Absolvent:innen staatlich anerkannter Tanzausbildungsinstitute sowie Festivals, Spielstätten, Hochschulen, Produktionszentren, Produktionsbüros und Kooperationsnetzwerke der Tanzszene. Voraussetzung ist ein Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Hessen.

      Von der Antragstellung ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen, denen in der Förderperiode 2027 bis 2030 bereits zwei Förderungen bewilligt worden sind. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die vorangegangenen Förderungen in Förderlinie A oder B gewährt wurden. Als Förderungen im Sinne dieser Regelung gelten ausschließlich solche, deren Förderzeitraum nach dem 1. Januar 2027 beginnt.

  • Welche Summen können beantragt werden?

    • Es können grundsätzlich bis zu 50.000 Euro pro Kalenderjahr − also 100.000 Euro pro Projekt − beantragt werden. Die Höhe der beantragten Förderung muss dem Projektvorhaben und der Laufzeit angemessen sein.

  • Welche Termine und Fristen gibt es?

    • Die Ausschreibungen erfolgen im Zweijahresrhythmus. Die entsprechenden Termine werden fortlaufend aktualisiert.

    • Ausschreibung 3

    • Ausschreibungsstart:

      15. April 2026

    • Antragsschluss:

      30. Juni 2026, 18 Uhr

    • Projektstart:

      möglich ab 01. Januar 2027

    • Projektabschluss:

      spätestens 31. Dezember 2028